Rechtsanwältin Gudrun Stuth
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mühlenstraße 89
13187 Berlin
Telefon:030 / 4753 4862
Telefax:030 / 4753 7601
E-Mail:gudrun-stuth@t-online.de
Web:www.anwalt-in-pankow.de

Strafrecht

Sie werden beschuldigt? Sie haben „Post von der Polizei“ erhalten?
Sie waren zur Vernehmung und wollten alles aufklären und plötzlich macht man Ihnen einen Tatvorwurf?

Sagen Sie nichts (mehr)! Erinnern Sie sich: „Kein Wort ohne meinen Anwalt“

Sie sollen eine Zeugenaussage machen?

Ihr Anwalt kann Ihnen helfen und aufpassen, dass Sie sich nicht in gefährlichen Formulierungen verstricken.
Denn Vorsicht: Der „Wechsel“ vom Zeugen zum Beschuldigten geht blitzschnell. Fragen Sie lieber vorher Ihren Anwalt (rechnen Sie aber damit, dass hierfür keine Rechtsschutzversicherung zahlt.)

Verhaftet?

§ 140 Strafprozessordnung lautet: Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird. Das bedeutet: Sie haben ab Einlieferung in die U-Haftanstalt Anspruch auf einen Rechtsanwalt „auf Staatskosten“. Nutzen Sie diese gesetzliche Regelung, für die viele Juristen (nicht nur Anwälte) gekämpft haben und die jetzt Gesetz ist.

Mit einer Anklage überzogen? Ein Termin vor dem Strafrichter droht?

Sie meinen, Sie kommen auch ohne Anwalt aus der Sache locker wieder heraus. Sicher. Ambrose Bierce hat es mit starken Worten auf den Punkt gebracht " Ein Strafprozess ist eine Maschine, in die man als Schwein hineingeht, um als Wurst wieder herauszukommen. " (Er meint natürlich, wenn man ohne Anwalt hinein geht.)